Scroll Top
&#x;&#x;

Allgemeine geschäftsbedingungen

Wurm GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERSTELLUNG VON BAULEISTUNGEN (für gewerbliche Auftraggeber), nach VOB/B

Stand 03/2026

 

§1 Art und Umfang der Leistung sowie Preisvereinbarung
1. Die auszuführende Arbeit wird nach Art und Umfang bei der Verhandlung des erstellten Angebots festgelegt. Die verhandelten Preise sind immer Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Als Grundlagen für eine Auftragserteilung gelten in der folgenden Reihenfolge:
– das verhandelte Angebot
– die VOB/B und VOB/C (allgemeine technische Vertragsbedingungen)
– ein vom Auftragnehmer zu erstellender Zahlungsplan

§2 Vergütung
Laut VOB/B

§3 Ausführungsunterlagen
Laut VOB/B

§4 Ausführung
Laut VOB/B mit folgender Änderung zu (4):
Kosten für Baustrom, Bauwasser usw. trägt der Auftraggeber

Änderung zu (8):
Die Regelungen über Nachunternehmer treffen nur bei beabsichtigter Übergabe von mehr als 50% der Leistung.

§5 Ausführungsfristen
Laut VOB/B
Die Ausführungsfristen sind gemeinsam festzulegen. Der Auftraggeber erstellt danach einen Bauzeitenplan.

§6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
Laut VOB/B

§7 Verteilung der Gefahr
Laut VOB/B

§8 Kündigung durch den Auftraggeber
Laut VOB/B

§9 Kündigung durch den Auftragnehmer
Laut VOB/B

§10 Haftung der Vertragsparteien
Laut VOB/B

§11 Vertragsstrafe
Wird nicht vereinbart.

§12 Abnahme
Laut VOB/B, und zusätzlich:
Die Abnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer findet zugleich mit der Abnahme/Übergabe an einen gewerblichen Mieter statt, unabhängig von der Gesamtübergabe des Bauvorhabens. Sind die im Mängelprotokoll (ggf. des Mieters) aufgeführten Mängel und Restarbeiten erledigt, gilt das Werk als mängelfrei.

§13 Mängelansprüche
Laut VOB/B

§14 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt bei Festpreisvereinbarung nach einem vom Auftragnehmer zu erstellenden Zahlungsplan.
Bei Ausführung nach Einzelpreisen gilt die VOB/B.

§15 Stundenlohnarbeiten
Laut VOB/B

§16 Zahlung
1.Abschlagszahlungen sind bei Festpreisabrechnung nach Zahlungsplan zu stellen, sonst laut VOB/B
2. bis (5) laut VOB/B

Die Zahlungsfristen bei vereinbarten Skontoabzug betragen für Abschläge 10 Kalendertage, für die Schlussrechnung 15 Kalendertage.

§17 Sicherheitsleistung
Wird nicht vereinbart.

§18 Streitigkeiten
Gerichtsstand ist Regensburg.

§19 Sonstiges
– Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer Nachweise für die Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung und der Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft anzufordern.
– Die Führung eines Bautagebuchs ist nicht vereinbart.
– Eventuell erforderliche Laufstege und sonstige Sicherheitseinrichtungen für Installation und Wartung sind im Rahmen des Bauzeitenplans durch den Auftraggeber zu erbringen.
– Für eine benötigte Winterbeheizung auf mind. 10°C sorgt der Auftraggeber.
– Bestandsunterlagen werden in der Regel zur Abnahme übergeben, spätestens mit der Schlussrechnung. Die Dokumentation erfolgt laut VOB/C. Die Bestandsunterlagen werden digital übergeben.